Bundesverfassungsgericht zum Telekommunikationsgesetz.
KARLSRUHE. Wenn die Polizei weiter auf PIN-Geheimnummern von Mobiltelefonen zugreifen will, muss der Bundestag nachbessern. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Auch für die Zuordnung von IP-Adressen zu realen Personen ist eine neue ...