Die Kautionspflicht für Aufträge in der Schweiz soll auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt werden.
WALDSHUT-TIENGEN (BZ). Bei der Juristin Sonja Zeiger-Heizmann von der Handwerkskammer Konstanz steht das Telefon nicht mehr still. Der Grund: Die Kautionspflicht, die in den meisten Kantonen der Schweiz ab dem 1. April für Maler und Gipser gilt, soll ab dem 1. Mai dieses Jahres auch auf die ...