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Handschriftlich oder mit Notar

  • dpa

  • Mo, 04. Juli 2011
    Geld & Finanzen

     

Falsches Testament ist oft Auslöser für Erbstreitigkeiten.

Ein selbst verfasstes Testament muss handschriftlich vorliegen, sonst ist es ungültig. "Einige machen den Fehler: Sie drucken sich Formulierungsvorschläge aus dem Internet aus ...

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