Zwei Männer sind auf der Flucht, obwohl sie hinter Gittern sitzen müssten. Der Druck auf das Justizministerium ist gewaltig. Nun gibt es erste Änderungen bei den gesetzlich vorgegebenen Ausführungen.
Nach zwei erfolgreichen Fluchtversuchen von Häftlingen bei sogenannten Ausführungen sind die Vorgaben für die Justizvollzugsanstalten bei den Aufenthalten außerhalb von Gefängnissen verschärft worden. Das Land habe einen entsprechenden Erlass formuliert, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Bei ...