Amtsgericht Kehl weist Klage eines Schornsteinfegers gegen nächtliches Läuten ab / Richterin: Das gehört zur Ortschaft.
RHEINAU-MEMPRECHTSHOFEN. Der "Glockenstreit" von Memprechtshofen ist – zumindest vorläufig – entschieden. Das Amtsgericht Kehl weist die Klage ab, die Glocken der Memprechtshofener Kirche dürfen somit weiterhin wie bisher läuten.
Bekanntlich hatte ein unweit der Evangelischen Dorfkirche wohnender Schornsteinfegermeister ...