60-Jähriger wird wegen Körperverletzung und Beleidigung zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
ST. BLASIEN. Wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilte Richterin Stefanie Herke einen 60-jährigen Arbeitslosen ohne festen Wohnsitz zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Vollstreckung setzte sie zur Bewährung aus. Zudem muss der Mann Bewährungsauflagen erfüllen. Der ...