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Gericht kann Zuhälterei nicht nachweisen

  • Mo, 09. Dezember 2013
    Waldshut-Tiengen

     

Bewährung für 28-Jährigen wegen Körperverletzung.

WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Nicht als Zuhälter verurteilt, sondern mit einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verließ ein 28-jähriger Kölner das Waldshut-Tiengener Amtsgericht. Im ...

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