Im Landkreis herrscht Kita-Platzmangel. Zudem erschweren immer mehr behördliche Auflagen den Gemeinden, die Nachfrage zu befriedigen. Einige machen ihrem Ärger jetzt öffentlich Luft.
Bevor ein Kindergarten oder eine Tagesstätte die Arbeit aufnehmen kann, muss der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) eine Betriebserlaubnis erteilen. Diese soll sicherstellen, "dass eine Mindestqualität an personellen und räumlichen Anforderungen gegeben ist", wie es der Verband auf seiner Homepage beschreibt. Konkret geht es dabei beispielsweise um die Fläche, die pro Kind zur Verfügung stehen muss. Wie groß diese sein soll, hängt nicht nur vom Alter der Kinder, sondern auch der täglichen Betreuungszeit ab.
Um eine Betriebserlaubnis zu bekommen, brauchen Einrichtungen für ...