WALDSHUT-TIENGEN (rog). Der ehemalige Geschäftsführer und Inhaber einer Fachhandelsfirma im Kreis Waldshut ist wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und vorsätzlichem Bankrott zu einer Geldstrafe von 4050 Euro verurteilt worden. Damit milderte Richter Tobias Paul einen Strafbefehl von ...