Bei Stürzen auf Glatteis wurde nicht unbedingt die Räum- und Streupflicht verletzt, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt
LÖRRACH (BZ). Kommen Fußgänger im Winter auf glatten Straßen zu Fall und ziehen sich Verletzungen zu, dann landen diese Fälle immer wieder vor dem Kadi. Wer muss für den entstandenen Schaden einstehen, ist die zentrale ...