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Feiertags-Tanzverbot an Ostern: Die Fakten

Carolin Buchheim
  • Do, 05. April 2007, 18:26 Uhr
    Nachtleben (fudder) Nachtleben

Am Osterwochende wird das Freiburger Nachtleben durch das Feiertagsgesetz eingeschränkt: Gründonnerstag , Karfreitag und Karsamstag sind Tanzveranstaltungen verboten, am Karfreitag auch Sport- und sonstige öffentliche Veranstaltungen. Warum gibt es dieses Verbot? Kann man heute abend vielleicht doch irgendwo Tanzen gehen? Und wenn ja: Muss ich damit rechnen, dass die Polizei dort auftaucht?

Update (20.4.2011): Tanzverbot - stille Tage auf den Tanzflächen an Ostern
(Badische Zeitung)
Tanzverbot, was ist das?
Das, was umgangsprachlich 'Tanzverbot' genannt wird, ergibt sich aus §10 des Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG), einem baden-württembergischen Landesgesetz, das 1954 erlassen und zuletzt 1995 verändert wurde.
Der ...

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