Das Landgericht Freiburg hat den ersten Antrag der Stadt Freiburg auf Unterbringung eines ehemaligen Sicherungsverwahrten nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz abgelehnt. Damit bleibt der Mann frei – unter Polizeibewachung.
Es ist der erste Beschluss dieser Art seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar. Das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) sollte die Lücke schließen, die nach dem Urteil des Europäischen ...