Seit Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung ein Zankapfel in Europa. Nun hat der Europäische Gerichtshof das entsprechende EU-Gesetz verworfen - weil es gegen Grundrechte verstößt. Damit liegen auch in Deutschland Gedankenspiele zur Datensammlung auf Eis.
Der Europäische Gerichtshof hat der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten unbescholtener Bürger einen Riegel vorgeschoben. Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof am Dienstag. "Es ist so, als hätte es das Gesetz nie gegeben", erklärten Experten der EU-Kommission.
Allerdings stellten die obersten Richter Europas das Prinzip ...