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Erzwungenes Abwägen

Michael Behrendt
  • Fr, 13. Januar 2017
    Bad Bellingen

     

In Bad Bellingen muss eine Frau zugunsten von Flüchtlingen ihre Obdachlosenunterkunft verlassen.

Im Gebäude an der Rheinstraße,  in dem...osenunterkunft der Gemeinde vorhanden.  | Foto: Jutta Schütz
Im Gebäude an der Rheinstraße, in dem auch die Bogdemolli ihre Zunfstube haben, ist auch eine Obdachlosenunterkunft der Gemeinde vorhanden. Foto: Jutta Schütz

BAD BELLINGEN. Bettina H. (Name der Redaktion bekannt) ist sauer. Auf wen? Auf die Gemeinde Bad Bellingen. Der Grund: Sie musste am gestrigen Donnerstag aus einer der Gemeinde gehörenden Wohnung ausziehen. Die Obdachlosenwohnung in der Rheinstraße soll vier Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, wie Hauptamtsleiter Hubert Maier informiert. Bettina H., Hartz-IV-Empfängerin, bekam eine Ersatzwohnung im Ortsteil Hertingen. Von einem Rausschmiss könne keine Rede sein, sagt die Gemeinde. Laut Maier war diese Entscheidung Ergebnis eines Abwägungsprozesses in einer Art Zwangslage.

Angesichts vieler Flüchtlinge, die in der Anschlussunterbringung irgendwo ein Dach über dem Kopf bekommen müssen, und angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes haben es Kommunen derzeit nicht leicht. Wohin mit Flüchtlingen, Asylbewerbern und einheimischen Obdachlosen? Die Gemengelage bietet ...

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