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Erpressung kann nicht nachgewiesen werden

Thomas Loisl Mink
  • Sa, 21. April 2012
    Weil am Rhein

     

Angeklagter muss aber für weitere Taten ins Gefängnis.

WEIL AM RHEIN (tm). Der 36-Jährige, dem vorgeworfen wurde, eine Frau mit Inhalten von ihrem gestohlenen I-Pad erpresst zu haben, ist von diesem Vorwurf freigesprochen worden. Wegen vier weiterer Diebstähle, weil er mit einer gestohlenen EC-Karte ...

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