Eine Tat ohne Erinnerung
Geldstrafe für einen 20-Jährigen, der einen Gast seiner Geburtstagsfeier im Vollrausch schlägt.
ST. BLASIEN. Bei der Feier anlässlich seines 20-jährigen Geburtstags hatte ein junger Mann in betrunkenem Zustand einen seiner Gäste beschimpft und geschlagen und war daher wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagt worden. Richterin Stefanie Herke vom Amtsgericht St. Blasien verurteilte den Angeklagten aber wegen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 Euro.
An einem Abend in Juni feierte der Angeklagte seinen 20. Geburtstag mit zahlreichen Gästen. Bereits am Nachmittag hatte er alles vorbereitet und dabei auch schon "vorgeglüht". Im Laufe des Abends floss der Alkohol ...