19 Monate Haft, keine Bewährung – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Lörrachs gegen einen 30-Jährigen. Zumindest in einem Fall hatte er es den Ermittlern leicht gemacht.
Wegen zweier Wohnungseinbrüche in Lörrach und in Zweibrücken wurde ein 30-jähriger Mann am Amtsgericht Lörrach zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schöffengericht setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Zwei Mittäter des Angeklagten sind flüchtig.
Wie berichtet war der Angeklagte mit zwei Komplizen am ...