Ein letztes Mal auf Bewährung
Alkoholabhängiger Unfallfahrer bekommt noch eine Chance.
ST. BLASIEN. Gerade noch einmal mit Bewährung davongekommen ist ein 35-jähriger Arbeitsloser, der sich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Führerschein vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten musste. Richterin Ulrike Holler-Welz verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte. Zudem muss sich der 35-Jährige einer stationären Alkohol- und Drogentherapie unterziehen und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
An einem Abend im Juni 2009 gegen 20 Uhr befuhr der Angeklagte mit dem Fahrzeug seiner Mutter die B 500 von Häusern in Richtung Schluchsee, obwohl er keinen Führerschein hatte. Etwa 700 Meter nach Häusern überholte er zwei ...