Freiburg darf unangemeldete Corona-Proteste pauschal verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Von den als "Spaziergang" bezeichneten Demos gingen "erhebliche Gesundheitsgefahren" aus.
Die Allgemeinverfügung der Stadt, "Montagsspaziergänge" von Corona-Kritikern zu untersagen, war voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Montag entschieden und drei Eilanträge abgelehnt. "Letztlich ist das ein großer Erfolg für uns", kommentierte Rene Funk, Leiter des ...