Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe verpflichtet das Klinikum Hochrhein zur Zahlung an seine ehemalige Geschäftsführerin Simone Jeitner, weil ihre Kündigung 2017 unwirksam war. Die Summe wird nicht genannt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die fristlose Kündigung der Geschäftsführerin der damaligen Spitäler Hochrhein GmbH im Juli 2017 unwirksam war. Mit dem Urteil steht Simone Jeitner, die von November 2016 bis Juli 2017 die geschäftliche ...