Mit einem neuen Gesetz wurde die Nachverfolgung von Bußgeldbescheiden in der Schweiz erleichtert. Weil am Rhein hat sich schon vor Jahren selbst beholfen – mit Parkkrallen.
Mit dem neuen Gesetz hat das baden-württembergische Justizministerium die Nachverfolgung nach einem Verkehrsverstoß durch Schweizer Autofahrer in Baden-Württemberg erleichtert. Bisher konnten die, wenn sie einen Strafzettel erhalten hatten, das Bußgeld umgehen, indem man nicht wieder in das Land reiste – oder sich bei der Einreise nicht erwischen ließ. Viele ...