Die jüngsten Gerichtsurteilen zeigen, dass es für Dauerobservation aktuell keine Rechtsgrundlage gibt / Neues Gesetz in Arbeit.
FREIBURG/STUTTGART. Die Landesregierung will eine neue Rechtsgrundlage für die Beobachtung entlassener, aber noch für gefährlich gehaltener Sicherungsverwahrter schaffen. "Dass man etwas tun muss, ist unbestritten", sagte ...