Account/Login

Die Mietobergrenzen sind zu niedrig

Frank Zimmermann
  • Fr, 30. November 2012
    Freiburg

     

Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetze" hat den Wohnungsmarkt analysiert.

Das Sozialgericht hat unlängst die vom Gemeinderat festgelegte Mietobergrenze für Hartz-IV-Empfänger als rechtmäßig bestätigt. Es seien auf dem Freiburger Wohnungsmarkt jederzeit ausreichend Unterkünfte zu Durchschnittspreisen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel