Der Hang zur Privatisierung staatlicher Aufgaben hat auch sein Gutes - meint Lord Rald Dahrendorf in seinem Kommentar.
Das Gerichtsurteil, das Deutschland haftbar macht für Fehler der in Schweizer Hand befindlichen Flugkontrolle im süddeutschen Luftraum, stellt die Frage, wie weit der Staat gehen kann, darf und vielleicht soll im Verzicht auf die direkte Wahrnehmung seiner Hoheitsrechte. Außerdem ist die Frage, wie weit denn solche Hoheitsrechte ...