"Der Schutz ist nach wie vor unzureichend"
BZ-INTERVIEW mit Johannes Burger, HWK Freiburg, über Sicherungsmittel bei schlechter Zahlungsmoral.
Die Bauwirtschaft im Land hat für 2004 einen neuen Insolvenzrekord vermeldet. Experten zufolge ist daran nicht zuletzt auch die schlechte Zahlungsmoral Schuld. Mit dem Bauhandwerksversicherungsgesetz hat der Gesetzgeber Unternehmern ein zusätzliches Sicherungsmittel an die Hand gegeben. Wir sprachen mit Johannes Burger, Handwerkskammer Freiburg, über die Vor- und Nachteile dieses Gesetzes.
BZ: Was steckt hinter dem Gesetz, und für wen ist es relevant?Burger: Die Bauhandwerkersicherung nach §648a BGB soll dem vorleistungspflichtigen Werkunternehmer einen ...