Das Bundesverwaltungsgericht lehnt Klage gegen die Überwachung von Telefongesprächen und E-Mailverkehr mit dem Ausland ab.
LEIPZIG. Der Bundesnachrichtendienst (BND) durfte nach den Terroranschlägen in den USA 2001 den deutschen Auslandstelefonverkehr "strategisch", das heißt ohne konkreten Verdacht, überwachen. Dies entschied gestern das ...