Ein Volksentscheid über Stuttgart 21 wäre unzulässig, sagen zwei von der Landesregierung beauftragte Gutachter.
Im Prinzip sieht die Landesverfassung Baden-Württemberg die Möglichkeit zu Volksentscheiden vor. Allerdings sind die Hürden so hoch wie sonst nirgends. Um überhaupt eine Abstimmung über Stuttgart 21 zu erreichen, müsste ein Sechstel der ...