Das Maisanbauverbot zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Jetzt liegt auch die ausführliche Begründung vor.
Regierungspräsident Julian Würtenberger hatte bereits bei einem Vor-Ort-Termin vor zwei Wochen in Mahlberg-Orschweier von der Ablehnung der Klage berichtet. Nun legte das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung die ausführliche Begründung nach.
Das Verwaltungsgericht hatte über die Klagen von 17 Landwirten zu entscheiden, die sich ...