Die Möglichkeiten, junge Menschen wieder auf die richtige Bahn zu bringen, ist für Stefan Götz, Direktor des Schopfheimer Amtsgerichts, ein Vorteil des Jugendstrafrechts.
Seit genau 95 Jahren gibt es in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz. Im Frühjahr 1923 wurde es vom Reichstag verabschiedet. Seither gelten für Jugendliche von 14 bis 21 Jahren vor deutschen Gerichten andere Spielregeln als für erwachsene Straftäter. Wie bewährt sich das Gesetz im juristischen Alltag? Das wollte BZ-Mitarbeiterin Lea Rollbühler von Stefan Götz, Direktor des Amtsgerichts Schopfheim, wissen.
BZ: Wie viele Jugendstraftäter stehen pro Jahr bei Ihnen vor Gericht?
Götz: Insgesamt haben wir hier in Schopfheim ...