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Da kann auch die Polizei nicht helfen

Thomas Loisl Mink
  • Fr, 26. November 2010
    Weil am Rhein

     

Bewährungsstrafe für 24-Jährigen, der Drogen kaufen wollte, übers Ohr gehauen wurde und dann den Betrug der Polizei meldete.

WEIL AM RHEIN. Wer illegale Geschäfte macht und dabei übers Ohr gehauen wird, darf nicht auf die Hilfe der Polizei hoffen – im Gegenteil. Diese Erfahrung machte ein 24-jähriger Mann, der bei einem Drogendeal um 500 Euro betrogen wurde und den Betrüger anzeigte. Jetzt wurde er zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Auf der Anklagebank vor dem Lörracher Schöffengericht saß neben dem 24-Jährigen auch ein 22-jähriger Bekannter, beide Auszubildende in der Gastronomie. In der Schule hatten sich beide kennengelernt. Irgendwann, im März ...

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