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BZ-TELEFON: "Kann ich den suchtkranken Sohn enterben?"

  • Fr, 25. November 2005
    Leserbriefe

     

BZ-TELEFON "ERBRECHT": Viele Leserinnen und Leser erkundigten sich bei den Erbrechtsexperten, welche Rechte sie als Erblasser oder Erben haben.

Es gibt offenbar viel zu vererben in Südbaden. Pausenlos jedenfalls klingelten die Telefone bei der BZ-Telefonaktion "Erbrecht". Die vier Fachleute wurden sowohl von Erblassern als auch von potenziellen Erben mit Fragen bestürmt. Denn kluge Lösungen, die Familienstreitigkeiten in Grenzen halten, wollen bedacht sein. Und verschleudert werden soll ein Vermögen schließlich auch nicht. Im Folgenden veröffentlichen wir eine Auswahl der häufigsten Fragen und Antworten.

Frage: Meine Eltern haben sich in einem Testament gegenseitig als Erben eingesetzt. Meine Schwester und ich sollen nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Habe ich gar keine Ansprüche, nachdem letztes Jahr meine Mutter gestorben ist? Mein Vater will uns nichts geben.
Antwort: Sie und Ihre Schwester haben einen Pflichtteilsanspruch gegen Ihren Vater. Er beläuft sich auf die Hälfte ...

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