Das höchste deutsche Gericht hat im Streit über die Sicherungsverwahrung eine radikale Lösung gewählt: Die bisherigen Regelungen sind komplett verfassungswidrig. Dennoch werden gefährliche Straftäter nicht sofort freigelassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter fordern eine umfassende Reform. Bis dahin dürfen als gefährlich ...