Nachdem es vom VGH aus Mannheim hieß, der BUND sei bei den Altlasten in Grenzach-Wyhlen nicht klagebefugt, will die Ortsgruppe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.
Jahrelang währt nun schon der Streit um die Sanierung der Kesslergrube. Die Grenzach-Wyhlener Ortsgruppe des BUND lässt sich von der jüngsten juristischen Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nicht entmutigen und will weiter für eine in ihren Augen nachhaltige Sanierung kämpfen. Die ...