Internet ist genauso wichtig wie Autofahren, meint der Bundesgerichtshof. Deshalb gibt es Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist. Viel Geld dürfte das aber nicht werden.
Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH am Donnerstag. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ...