Beziehungskiste endet vor Gericht
Junger Mann vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt / Aussprache ging voll daneben.
SCHOPFHEIM/BAD SÄCKINGEN (sts). Zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 60 Euro wurde ein 22-jähriger Mann vom Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt, da er mit einer Straftat eine "Beziehungskiste" am Arbeitsplatz seiner früheren Freundin in Schopfheim beendete.
Der Mann hatte Glück: Das Schöffengericht Bad Säckingen wertete seine Tat lediglich als Nötigung, die Staatsanwaltschaft hingegen ging von einer räuberischen Erpressung aus - und die ist ...