Kommunale Amtsträger dürfen bei "Rettet die Bienen" keine Empfehlung zur Frage der Unterstützung abgeben. Weils Oberbürgermeister hat diese Vorgabe auf seine Weise interpretiert.
Die Landesabstimmungsleiterin zum Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat die Gemeinden darauf hingewiesen, dass sie einem "Sachlichkeits- und Objektivitätsgebot" unterliegen. Das bedeutet, dass die Gemeinden ihre Haltung in sachlicher Weise zum Ausdruck bringen und sich für oder gegen das ...