Bewährungsstrafe für einen Angeklagten, der im Hauptbahnhof gegen das Hausverbot verstieß.
Kein "großer Bahnhof", sondern das Gefängnis erwartet einen 32-jährigen Freiburger, wenn er sich innerhalb der kommenden zwei Jahre wieder einmal im Hauptbahnhof sehen lassen sollte. Dann droht ihm der ...