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Beim Bauen gilt stets der Einzelfall

  • Ingrid Böhm-Jacob

  • Di, 14. Oktober 2008
    Rheinfelden

     

Die Stadtverwaltung hält die Vorgaben ihrer Bebauungspläne für großzügig / Dennoch werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.

RHEINFELDEN. Die Baurechtsabteilung nimmt für sich in Anspruch, im Vergleich Baufenster "sehr großzügig" auszuweisen, um Bauherrn Gestaltungsspielraum zu eröffnen. Dennoch vergeht so gut wie keine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, in der Ausnahmen geprüft werden. Karin Reichert-Moser (Freie Wähler) hat deshalb die Frage in den Raum gestellt, warum die Kriterien in Bebauungsplänen nicht weiter gefasst werden. Dann müssten doch weniger Ausnahmen von der Regel gemacht werden. Die Verwaltungsspitze sieht allerdings keine Notwendigkeit, etwas zu ändern.

Bürgermeister Rolf Karrer wies, als vergangene Woche für einen privaten Bauantrag in der Maurice-Sadorge-Straße im Plangebiet "Rose-Zielmatt I" eine Befreiung erteilt werden sollte, weil die Traufhöhe des Wohnhauses mit 4,30 Meter ...

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