Account/Login

Bei Stromausfall nach Schneefällen gibt es kaum Schadenersatz

  • Uwe Schmidt-Kasparek & unseren Agenturen

  • Di, 29. November 2005
    Deutschland

     

Der Energiekonzern RWE lehnt eine Haftung ab: höhere Gewalt / Wer klagt, braucht einen langen Atem, weil es noch keine Rechtsprechung gibt.

FREIBURG. Fällt der Strom nach schweren Schneefälle aus, gehen Verbraucher meist leer aus. "Die Energieunternehmen haben in ihren Bedingungen Klauseln, nach denen sie nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zahlen", sagt der Osnabrücker Anwalt Arnim Albert.
Diese ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel