Der Energiekonzern RWE lehnt eine Haftung ab: höhere Gewalt / Wer klagt, braucht einen langen Atem, weil es noch keine Rechtsprechung gibt.
FREIBURG. Fällt der Strom nach schweren Schneefälle aus, gehen Verbraucher meist leer aus. "Die Energieunternehmen haben in ihren Bedingungen Klauseln, nach denen sie nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zahlen", sagt der Osnabrücker Anwalt Arnim Albert.
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