Hütten und Zäune im Außenbereich sind nicht erlaubt, schreibt die Lahrer Stadtverwaltung. Wer eine Bebauung plant, soll sich an die Baurechtsbehörde wenden.
In den vergangenen Jahrzehnten sind viele Freizeitgärten mit Garten- und Gerätehütten, Zäunen, Lagerplätzen und ...