Ein 19-Jähriger erhält wegen nicht gezahlter Getränkerechnungen eine Verwarnung und die Auflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten.
ST. BLASIEN. Zwei Deckel soll er in einer Gastwirtschaft gemacht und nicht gezahlt sowie einen Schaukasten beschädigt haben. Daher wurde ein 19- jähriger im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. In der auf seinen Einspruch hin ...