Aufkleber mit Auflagen
DAS IST EUROPA: Hunderte Seiten lang ist die EU-Verordnung, die festlegt, was auf einem Weinetikett stehen darf – und muss.
BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Zum Festtagsschmaus eine gute Flasche Wein – für viele eine Selbstverständlichkeit. Tatsächlich setzen die badischen Winzergenossenschaften in den beiden Monaten November und Dezember ein Fünftel ihrer jährlichen Weinverkaufsmenge um. Nach welchen Kriterien aber erfolgt die Auswahl? Wer sich nicht auskennt, ist auf das Etikett angewiesen. Was darauf steht, ist Ausfluss eines viele hundert Seiten umfassenden Regelwerks namens EU-Verordnung 607/2009.
Inhaltsschwer darf es ruhig sein, das Bezeichnungsrecht für Wein. "Schließlich gilt Wein als Kulturgut", sagt Jürgen Sigler, der stellvertretende Leiter des Staatlichen Weinbauinstituts (WBI) Freiburg. "Aber es ist schon sehr komplex und in seinen Details nur für Fachleute verständlich." Schon die Römer ritzten Informationen über Sorte und Herkunft eines Weines in die damals üblichen tönernen Amphoren. Bedrucktes Papier kam erstmals um 1800 auf die Flasche. Rund 200 Jahre lang ...