Die Schweiz und die Bundesrepublik legen in einem Staatsvertrag Regeln für den Flugverkehr bei Kloten fest, auch wenn ihnen das Recht dazu bestritten wird.
Im Grunde sind die Positionen unvereinbar: Die Swissair und der Flughafen Kloten, dessen Betreiber unter "Unique Zurich Airport" firmiert, bestreiten Deutschland das Recht, den An-und Abflug über den Südschwarzwald und den Hochrhein zu reglementieren. Und sie lassen sich das auch von Rechtsgutachten aus Deutschland bestätigen. Die deutsche Seite, von der Bundesregierung bis zur Bürgerinitiative am Hochrhein, ist davon ...