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EuGH-Urteil

Auch Schulen dürfen geklaute Fotos nicht veröffentlichen

Christian Rath
  • Mi, 08. August 2018, 16:15 Uhr
    Bildung & Wissen

     

BZ-Plus Wenn eine Schule Referate mit urheberrechtlich geschützten Fotos online stellt, verstößt sie gegen das Urheberrecht und muss Schadensersatz zahlen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil.

Es ging in dem Verfahren um eine Aufnahme der Stadt Cordoba. (Symbolbild)  | Foto: diegolicheh / stock.adobe.com
Es ging in dem Verfahren um eine Aufnahme der Stadt Cordoba. (Symbolbild) Foto: diegolicheh / stock.adobe.com
Der Fall spielte in Waltrop, einer Kleinstadt im Ruhrgebiet. Eine Schülerin der Spanisch-AG an der örtlichen Gesamtschule hatte ein Referat über die Stadt Cordoba verfasst. Zur Illustration nutzte sie ein Foto der ...

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