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Katholisches Arbeitsrecht

Arzt behält Job trotz zweiter Ehe – im Einzelfall

Christian Rath
  • & kna

  • Fr, 09. September 2011, 11:45 Uhr
    Wirtschaft

     

Wie weit geht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen? Darf eine katholische Klinik einen Arzt vor die Türe setzen, weil er ein zweites Mal geheiratet hat? Grundsätzlich das sie das – urteilte jetzt ein Gericht. Doch auch die Kirche muss sich an Regeln halten.

Ein Chefarzt darf weiterarbeiten, auch... und in zweiter Ehe lebt (Symbolbild).  | Foto: -
Ein Chefarzt darf weiterarbeiten, auch wenn er katholisch ist und in zweiter Ehe lebt (Symbolbild). Foto: -
Das katholische Arbeitsrecht darf weiterhin ins Privatleben der kirchlich Beschäftigten eingreifen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. Geklagt hatte ein Arzt, der nach seiner Scheidung erneut heiratete und darauf seinen Job verlor. Nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls konnte er jetzt die Kündigung abwenden.
Der 49-Jährige arbeitete als Chefarzt am ...

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