Wie weit geht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen? Darf eine katholische Klinik einen Arzt vor die Türe setzen, weil er ein zweites Mal geheiratet hat? Grundsätzlich das sie das – urteilte jetzt ein Gericht. Doch auch die Kirche muss sich an Regeln halten.
Das katholische Arbeitsrecht darf weiterhin ins Privatleben der kirchlich Beschäftigten eingreifen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. Geklagt hatte ein Arzt, der nach seiner Scheidung erneut heiratete und darauf seinen Job verlor. Nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls konnte er jetzt die Kündigung abwenden.
Der 49-Jährige arbeitete als Chefarzt am ...