zur Startseite
Passwort vergessen?
 

Fall Biesen: Angeklagter muss dauerhaft in Psychiatrie

Der Mann, der Hartmut Biesen im Januar 2009 auf dem Schlossberg mit einem Stein erschlug, leidet unter einer paranoiden Schizophrenie und wurde vom Gericht gestern als schuldunfähig eingestuft. Philip berichtet von der Urteilsverkündung im Landgericht und den Details des Tathergangs.

Fall Biesen

Aufgrund der Einlassungen des Beschuldigten zum Geschehen sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in wesentlichen Punkten einig. Es gehe darum, ein tragisches Geschehen aufzuhellen, so der Verteidiger, an der Grundkonstellation ändere sich nichts. Detailliert wird die teils schwierige Biografie des Beschuldigten rekapituliert. Anhand von Aussagen nicht nur des Beschuldigten, sondern auch des Vaters und der Stiefmutter, der Exfreundin und weiterer Zeugen entsteht ein anschauliches Bild.

Der engagierte, musikalische Junge zerstreitet sich kurz vor dem Abitur mit dem Vater, zieht in eine WG und konsumiert dort, so der Staatsanwalt, „in massivem Ausmaß“ halluzinogene Drogen wie LSD und Pilze. Trotzdem schließt er eine Lehre zum Zahntechniker ab.

  Zunehmend habe sich die Erkrankung des Beschuldigten bemerkbar gemacht. Er fühlt sich zunehmend schnell bedrängt, „kurznervig“, wie es der Beschuldigte nennt, wird dann aggressiv und projiziert seine Aggression auf seine Gegenüber. Er wird massiv tätlich und empfindet sich dabei trotzdem selbst als Opfer. Wegen Körperverletzung und Beleidigung steht er infolgedessen gleich mehrfach vor Gericht, schließlich mit der Auflage, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben.

Auch gegenüber seiner Familie stößt er schriftlich und telefonisch Drohungen aus. Er hört Stimmen und verliert zunehmend den Kontakt zur Realität. Auch nach allem, was passiert ist und obwohl er auf Medikamente gut anspricht, sieht sich der Beschuldigte rückblickend in diesen Situationen immer noch als das Opfer, was als mangelnde Krankheitseinsicht gedeutet wird.

  Obwohl er immer wieder therapeutische und psychiatrische Behandlungen beginnt, rutscht der Beschuldigte spätestens seit 2003 zunehmend aus dem bürgerlichen Dasein, die Arbeitsverhältnisse werden kürzer, er reist ohne festen Wohnsitz auf der Suche nach „Wahrheit“ und einem „Leben ohne falsche Kompromisse“ durch Europa, genießt die Natur, fühlt sich aber einsam. Schließlich lebt er auf der Straße, wobei er penibel darauf achtet, dass ihm das an der Kleidung und am Erscheinungsbild nicht anzusehen ist.

  Zur Klärung des genauen Tathergangs musste sich das Gericht weitgehend auf die Aussagen des Angeklagten als einzigen Zeugen verlassen. Diese wurden aber vom Gericht aufgrund der großen Menge auch nebensächlicher Details als weitgehend zutreffend akzeptiert – zum Beispiel eine Melodie, die das Opfer summte oder warum Schlüssel und Uhr des Opfers in Mülleimern entsorgt wurden, aber nicht dessen Geldbeutel. Die Einschätzung des Gutachters bestätigte die Meinung des Gerichts.

Fall Biesen

  Frierend, hungrig und ohne die zur Behandlung seiner paranoiden Schizophrenie nötigen Medikamente sei der Angeklagte von dem späteren Opfer auf dem Kanonenplatz sitzend angetroffen worden. Das Opfer habe dem Beschuldigten sexuelle Avancen gemacht, wodurch sich dieser bedroht und erniedrigt gefühlt habe.

Der Beschuldigte, der aufgrund seiner Schizophrenie ohnehin dazu neigt, sich verfolgt zu fühlen, sei dadurch „rechtwinklig“, so die Vorsitzende, also schlagartig, in einen psychotischen Ausnahmezustand versetzt, in dem er in einem „eruptiven Sekundengeschehen“ mit einem Stein auf das Opfer eingeschlagen habe, um die als unerträglich empfundene Bedrohung loszuwerden.

  Das Gericht wertet die Tat unter diesen Umständen als Körperverletzung mit Todesfolge und ordnet die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

[Fotos: Ingo Schneider, David Weigend]

Mehr dazu





Artikel als E-Mail verschicken Artikel auf Facebook weiterempfehlen Artikel twittern Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diesen Artikel bei del.icio.us bookmarken
 



Kommentare
Anzahl der Kommentare: 17
Mittwoch, 28.04.10 11:22
 

Na, bei dem Text tritt das zentrale Problem der Gerichtsreporterei zu Tage: Der Schreiber muss sich als Dolmetscher zwischen der Juristensprache und dem Straßendeutsch verstehen. Hier gelingt das ganz und gar nicht: Die Sätze sind wortgleich von den Juristen übernommen, das Stück lies sich langweilig und ist fad. Bitte überarbeitet den Text nochmal und baut ein wenig mehr Leben ein - wozu war der Kollege denn vor Ort dabei...?


Borchi hat den Kommentar am 28.04.2010 um 11:23 bearbeitet
Mittwoch, 28.04.10 11:30
 

Hä??? Hier geht es doch einfach um die Vermittlung von Informationen, nicht um den Aufbau eines Spannungsbogens. Und auf unverständliches Juristendeutsch bin ich hier auch nicht gestoßen.

Mittwoch, 28.04.10 11:32
 

@ Borchi

Da sind wir anderer Meinung, sonst hätten wir den Text nicht so online gestellt. Wir finden, dass Philip die Balance zwischen den juristischen Details, die nötig sind, damit der Text nicht oberflächlich rüberkommt einerseits und Nachzeichnung der Biographie des Angeklagten andererseits gelungen ist.

Mittwoch, 28.04.10 11:51
 

Da gehen die Geschmäcker aber deutlich auseinander.

Mittwoch, 28.04.10 11:55
 

das erleben einer urteilsverkündung lässt nach meinem dafürhalten gar nichts anderes zu als einen neutral-sachlichen tatsachenbericht dieser art. wer schöpferische dichtungskraft und künstlerisch aufbereitete juristische sachverhalte lesen und "nacherleben" möchte, soll zu romanen eines edwardson oder einer holt greifen.

Mittwoch, 28.04.10 12:02
 

Zitat:
Bitte überarbeitet den Text nochmal und baut ein wenig mehr Leben ein - wozu war der Kollege denn vor Ort dabei...?

aha, vielleicht mit einem Schwank über halluzinogene Drogen aus der eigenen Jugend?

die "Sache" ist schon trauig genug.

Mittwoch, 28.04.10 12:15
 

@borchi
ich habe eine menge details mitgeschrieben bei denen ich mich dann bewußt dagegen entschieden habe sie in den artikel mit aufzunehmen. das ist weil ich der meinung war, und immer noch bin, dass sie nicht in google-suchbarer version für immer und ewig ins internet gehören: aus rücksicht auf den täter, aus rücksicht auf die menschenwürde des opfers und auch aus rücksicht auf die gefühle ihrer jeweiligen angehörigen.

beste grüße

philip

Mittwoch, 28.04.10 12:54
 

Vielen Dank für den Artikel, Philip! Ich finde du hast ihn sehr gut geschrieben.
Grüße!

Mittwoch, 28.04.10 13:13
 

"Der Schreiber muss sich als Dolmetscher zwischen der Juristensprache und dem Straßendeutsch verstehen."

der letzte teil auf unpräzisem strassendeutsch:

"der mörder ist auf dem kanonanplatz gehockt und ihm war voll kalt und hunger hat er auch gehabt. und medizin, weil er verrückt ist, hat er auch nicht dabei gehabt. das opfer hat ihn dort getroffen und dann angeblich total schwul angemacht. der mörder hat das voll scheisse gefunden.

der mörder, wo ja, weil er verrückt ist, eh immer meint, dass ihn wer verfolgt oder anmacht, ist wegen der anmache voll ausgetickt und hat dem opfer mit einem stein auf den kopf gehauen, damit der aufhört und ihn in ruhe lässt.

das gericht hat den mörder deswegen nicht wegen mord sondern wegen körperverletzung mit todesfolge verurteilt. der mörder wird jetzt in der klapse weggesperrt."

Mittwoch, 28.04.10 13:44
 

Folgende juristische Begriffe, von denen aber einige auch oder sogar hauptsächlich in anderen Zusammenhängen verwendet werden, konnte ich im Text entdecken:
\"Beschuldigter\", \"Staatsanwaltschaft\", \"Verteidiger\", \"Körperverletzung\", \"Beleidigung\", \"Gericht\", \"Auflage\", \"Drohung\", \"Opfer\", \"Arbeitsverhältnis\", \"Wohnsitz\", \"Tathergang\", \"Tathergang\", \"Aussage\", \"Zeuge\", \"Gutachter\", \"Tat\", \"Körperverletzung mit Todesfolge\".

Ich denke da ist nichts dabei, was irgendjemanden überfordern sollte. Ich finde den Text sprachlich sehr solide und absolut verständlich.


Björn hat den Kommentar am 28.04.2010 um 13:45 bearbeitet
Mittwoch, 28.04.10 14:01
 

"Zur Klärung des genauen Tathergangs musste sich das Gericht weitgehend auf die Aussagen den Angeklagten als einzigen Zeugen verlassen." -> des angeklagten...

Mittwoch, 28.04.10 14:04
 

Merci, doppelhorst, verbessert.

Mittwoch, 28.04.10 14:41
 

"das erleben einer urteilsverkündung lässt nach meinem dafürhalten gar nichts anderes zu als einen neutral-sachlichen tatsachenbericht dieser art. wer schöpferische dichtungskraft und künstlerisch aufbereitete juristische sachverhalte lesen und "nacherleben" möchte, soll zu romanen eines edwardson oder einer holt greifen."

... oder zur BILD-Zeitung ;-)

Mittwoch, 28.04.10 16:11
 

Schöner Artikel, Girly. Lass Dir nicht ans Bein pissen.

Mittwoch, 28.04.10 16:12
 

@Andrés: Deine Version gefällt mir aber auch... :)))

Dienstag, 04.05.10 18:43
 

cränk.

Dienstag, 04.05.10 19:20
 

"das Stück lies sich langweilig und ist fad."

Aua.

Man wünscht sich es wäre nur ein Stück.

Um einen Kommentar zu verfassen, benötigst du ein fudder-Profil. Registriere dich kostenlos oben rechts auf fudder.






Diese Funktion steht nur für eingeloggte fudder-User zur Verfügung.

» fudder-Netiquette





» Jan K.

re: Badische Zeitung offline?
Naja nachdem ich nicht dr...

» Griptape

re: Badische Zeitung offline?
also bei mir klappts.

» Jan K.

Badische Zeitung offline?
Heyho. Die Badische Zeit...

» christianhauck

re: PN
das war ein Standard-Antw...

» ja/nein

re: PN
lokis gedanken hatte ich ...

» Chuckie

re: Neuer Stammtisch der Piraten
Ist das eine offfizielle ...

» Anon

Scientology-CHRONIK des BÖSEN
Hier dokumentieren wir in...

» christianhauck

re: Planetarium Freiburg - oder wie man Marketing betreibt
Ist nicht unorganisieret,...