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Abschaltung der Antifa-Website: Die juristischen Hintergründe

Am Dienstag wurde die Website der Autonomen Antifa Freiburg vom Berliner Provider für einige Zeit vom Netz genommen, nachdem die Polizei Freiburg ihn wegen möglicher strafrechtlich relevanter Inhalte kontaktiert hatte. Was ist da genau passiert, und wie ist das juristisch zu bewerten? Claudia hat die juristischen Fakten für Euch zusammengefasst und bei Polizei, Provider und Staatsanwaltschaft nachgefragt.

  
Was hat die Antifa gemacht?

  Die Antifa rief auf ihrer Internetseite dazu auf, vermummt zu einer Versammlung zu erscheinen: „Kommt alle, kommt vermummt.“ Außerdem bezeichnete sie den Freiburger Polizeidirektor Heiner Amann als „verhassten Bullenchef“.

Wie hat die Polizei reagiert?

  „Es ist nur ein Hinweis an den Provider erfolgt, dass hier Straftatbestände verwirklicht sein könnten“, sagt Ulrich Brecht. „Der Provider hat dann nach Rücksprache mit seinem Anwalt die Seite freiwillig abgeschaltet. Das wird er wohl nicht getan haben, weil heute Donnerstag ist.“

„Von freiwillig kann nicht die Rede sein. Die Polizei hat uns angeordnet, die Seite abzuschalten“, sagt Peer Heinlein, der Geschäftsführer der Heinlein Linux GmbH. Die Anordnung sei aufgrund des allgemeinen Polizeirechts erfolgt, und die Heinlein Linux GmbH als Mitstörer neben der Antifa in Anspruch genommen.


Das allgemeine Polizeirecht: Was ist das?

Die Polizei kann in zwei verschiedenen Rollen handeln.

Zum einen als Ermittlungsbehörde für die Staatsanwaltschaft. Ihre Aufgabe ist es dann, der Staatsanwaltschaft dabei zu helfen, Straftaten aufzuklären. Die Polizei handelt dann nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.

Zum anderen kann die Polizei aber auch eigenständig tätig werden. Zum Beispiel dann, wenn es darum geht, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Die Polizei muss sich dann nach dem allgemeinen Polizeirecht richten.

In welcher Funktion hat die Polizei hier gehandelt?

„Die Polizei hat im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gehandelt“, sagt Polizeisprecher Ulrich Brecht ohne zu zögern und verweist daher für alle weiteren juristischen Fragen an die Staatsanwaltschaft, die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“.

„Die Staatsanwaltschaft hat der Polizei keine Anweisungen erteilt. Die Polizei hat hier aufgrund eigener Befugnisse gehandelt“, sagt hingegen Christoph Coen von der Staatsanwaltschaft Freiburg. Es wundere ihn, wenn die Polizei vorgibt, als Ermittlungsbehörde gehandelt zu haben.
 
Durfte die Polizei die Internetseite der Antifa abschalten lassen?

Die Polizei hat eine Reihe spezieller Befugnisse, die im Polizeirecht geregelt sind. Sie erlauben ihr zum Beispiel, eine Wohnung zu durchsuchen oder einen öffentlichen Platz per Videokamera zu überwachen. Passt keine der speziellen Befugnisse, kann die Polizei immer noch auf eine allgemeine Ermächtigung zurückgreifen: die polizeiliche Generalklausel.

Die polizeiliche Generalklausel ermächtigt die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, abzuwehren. Die öffentliche Sicherheit ist in Gefahr, wenn jemand damit droht eine Straftat zu verwirklichen. Der Aufruf der Antifa könnte eine öffentliche Aufforderung sein, Straftaten zu begehen. Die Äußerungen über den Polizeidirektor könnten eine Beleidigung sein. Damit hätte die Antifa gegen die §§ 111, 185 StGB verstoßen und zwei Straftaten begangen. Der Aufruf der Antifa wäre dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Polizei kann allerdings nicht jede Maßnahme auf die Generalklausel stützen. Für Maßnahmen, die besonders stark in Rechte der Bürger eingreifen, braucht die Polizei eine der speziellen Befugnisse. Einen Unterschied dürfte es hier machen, ob die Polizei nur einen Hinweis erteilt hat oder eine verbindliche Anordnung gegeben hat. Relevant ist auch, ob besondere Rechte wie die Meinungsfreiheit oder der Datenschutz betroffen sind.

„Ich denke, die Polizei kann einen Hinweis an den Provider, die Internetseite enthalte möglicherweise strafbare Inhalte, auf die Generalklausel stützen. Das wird genügen, da die Polizei kein verbindliches Verbot erteilt und auch der Datenschutz nicht betroffen ist“, sagt Christoph Coen.



Welches rechtliche Risiko stellte die Antifa-Website für den Provider dar?

  „Grundsätzlich sind Provider weitgehend von einer Haftung freigestellt. So sieht es das Telemediengesetz in den §§ 7 und 8 vor“, sagt Christoph Coen. Danach sind Provider nicht dazu verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine Straftat hinweisen. In der Regel sind Provider auch nicht für fremde Informationen, die sie übermitteln oder zu denen sie den Zugang vermitteln, verantwortlich. Etwas anderes gilt, wenn der Provider absichtlich mit dem Nutzer zusammenarbeitet, um eine Straftat zu begehen.

„Hätten wir die Seite nicht abgeschaltet, hätten wir in letzter Konsequenz mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen rechnen müssen. Außerdem hat uns die Polizei nahe gelegt, dass sie im Fall der Nichtabschaltung wegen Beihilfe zu möglichen Straftaten der Antifa gegen uns ermitteln würde. Dann hätte uns also auch das Strafrecht treffen können“, sagt Peer Heinlein.

Polizeiliche Zwangsmaßnahmen sind Maßnahmen, mit denen die Polizei versuchen kann, ihre Verbote und Anordnungen durchzusetzen. Das kann zum Beispiel die Feststellung eines Zwangsgeldes sein oder die Anordnung einer Zwangshaft. Die Heinlein Provider GmbH hätte also befürchten müssen, dass die Polizei sie dazu verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Schlimmstenfalls wäre Peer Heinlein als Geschäftsführer im Gefängnis gelandet. Aber das ist eher unwahrscheinlich.



Ist das, was die Polizei gemacht hat, Zensur?

  Die Abschaltung einer Internetseite, ausgelöst durch die Polizei – da steht schnell der Vorwurf der Zensur im Raum. Schließt sich Peer Heinlein diesem Vorwurf an? „Inhaltlich beziehen wir keine Stellungnahme. Wir sind ein technischer Dienstleister. Ob Zensur oder nicht, müssen andere bewerten.“ Der Vorwurf der Zensur wird auch in der Diskussion um die Sperrung von kinderpornographischen Seiten erhoben. Sind die beiden Fälle vergleichbar? „Nein, überhaupt nicht. Dort geht es um Zugangssperren. Dem Nutzer soll der Zugang zu bestimmten Seiten verhindert werden. Hier ging es um die Abschaltung einer Seite.“

Geht die Polizei häufig so vor?
  „Das geschieht immer wieder mal. Meistens geht es aber um Urheberrechtsverletzungen. Ein politischer Einschlag, wie ihn dieser Fall hatte, ist eher ungewöhnlich“, sagt Peer Heinlein.






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Kommentare
Anzahl der Kommentare: 32
Laausi
Freitag, 16.10.09 13:15
 

Die Staatsanwaltschaft, nein die Polizei ermittelt aber eigentlich ermittelt ja ja wer eigentlich?

Na da hat sich die Polizei ja wieder mal selbst ein Ei gelegt. Hahah

Die Antifa wird dazu sicherlich wieder was aushecken, scheinen ja sehr spitzfindig zu sein, wenn sie schon den Bombenleger vor der Polizei enttarnen.

Ich bin gespannt!

:-)
Freitag, 16.10.09 13:24
 

Seit wann ist es verboten, sich zu vermummen, sind wir im Winter nicht alle vermummt?
Ist ein Auflauf von wintersportlich gekleideten Snowboardern auch schon eine Vermumte Versammlung? Und was ist mit verschleierten Frauen, die sich auf eine Tasse Tee trefen?

Die spinnen die Bu äh Polizisten(nich das Fudder auch noch gesperrt wird)

Freitag, 16.10.09 13:29
 

Das Vermummungsgebot gibt es seit 1985; es steht in §17a Versammlungsgesetz:

"(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

(4) Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen."

:-)
Freitag, 16.10.09 13:32
 

Danke

Freitag, 16.10.09 13:51
 

Also ich finde das die Polzei da mal wieder viel zu weit geht.
Sie hat als sie die Seite der Antifa sperren ließ nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gehandelt und ohne die Anweisungen der Staatsanwaltschaft. Und das nennt sich dann "polizeiliche Generalklausel" !!! PAH !!!

Mein lieber Herr Ulrich Brecht :
Nur weil die Antifa auf ihrer Internetseite dazu aufruft, vermummt zu einer Versammlung zu erscheinen, macht ihr gleich aus der Mücke einen Elefanten.

Ich frage mich: "Wird dabei jemand verletzt oder ist das ein Aufruf irgendjemanden zu schaden???"
Dieser Aufruf ziehlt eigentlich nur darauf ab die Machtstellung der Polizei und der Exekutuve zu untergraben und wie ich finde ist das auch das Recht eines freien Menschen sich nicht immer sagen zu lassen wo´s hingeht !!
Ihr wisst´s ja auch nicht besser !!

Ich finde das "Vermummungsverbot" ohnehin LÄCHERLICH ! Wie steht´s denn mit freie Entfaltung, freie Wahl der Kleidung ???
Manche Verbote sind einfach nur dazu da, um Menschen zu unterdrücken !!!! ... genau wie das Vermummungsverbot !!!



Freitag, 16.10.09 14:16
 

Ich ich find das Vermummungsverbot angemessen - wer was tut sollte auch dazu stehen. Gilt auch fuer Polizisten: auch die sollten identifizierbar sein - eindeutige Nummer pro Person auf der Kleidung, die zumindest fuer Richter oder so zugaenglich ist, damit Exzesse, wenn sie passieren sollten, zugeordnet werden koennen.

Freitag, 16.10.09 14:20
 

Ich find, dass die Polizei mit diesem ganzen Zirkus genau das Gegenteil davon erreicht hat, was sie erreichen wollte.
Zwar ist die Website "entschärft" (Juhu!), aber der Aufruf und die Beleidigung werden brav von der Presse weiterverbreitet.

So hat die Antifa mit ihrem Communiqué mehr Personen erreicht als je auf der Homepage über die Formulierungen gestolpert wären, wenn die Polizei nicht "eingeschritten" wäre.

Ich würde sagen in dieser Sache hat sich die Polizei echt ein Eigentor geschossen. 1:0 für die Antifa :D

Freitag, 16.10.09 14:20
 

§17a Abs. 1 in Kurzfassung: Du hast der Obrigkeit jederzeit zu gewährleisten, daß du verprügelt werden kannst

Und
"Schutzwaffen"
"auf dem Weg dorthin"
ist dermassen beliebig dehnbar !
Motorradfahrer mit Schutzhelm ?
Helm = Schutzwaffe ?
und muss ICH dann beweisen, daß ich nicht "auf dem Weg dorthin" bin ?
"...in einer Aufmachung, die geeignet" und
"...bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet..."
Da reicht doch schon ein Schal und die grobe Rcihtung "dorthin"
Glaubt jemand ernsthaft, daß das in diesem Staate mit seiner Überwachungs-Paranoia und dem Bürger als Feindbild doch NIEMALS jemanden so ausgelegt werden könnte/würde ?

Am besten, man geht barfuß bis zum Hals "dorthin", aber das ist dann auch wieder irgendwie strafbar...

Freitag, 16.10.09 14:31
 

@Biber - eben das "verpruegelt werden" soll(te) ja eben auch erschwert werden, z.B. durch identifizierbare Polizisten. http://www.youtube.com/watch?v=DoXefwQuNSc

Freitag, 16.10.09 15:06
 

Das mit "identifizierbar" gefällt mir garnicht !!!

Am Anfang hat jeder Polizist eine Nummer.....
Am Schluss hat JEDER noch einen elktronischen Chip mit gespeicherter ID-Nummer, die dann per GPS geortet werden kann....
----> Kontrollstaat !!!

Ne, dann lieber noch Vermummungsverbot !!!
Aber am besten "freie Meinungsäußerung und freies handeln, so lange nicht andere eingeschränkt werden !!"

Freitag, 16.10.09 15:08
 

an seinen freunden erkennt man einen menschen !

sind diese aber "vermummt" kann an sie nicht erkennen, somit also auch den menschen nicht :-)

und anstatt sich darüber zu freuen, das es nicht gleich eine anzeige gegeben hat, sondern nur eine "ermahnung" wird hier rumgemoppert.

selbst die narren in elzach müssen seit langem aus unterhaltstechnischen gründen identifizeirbar sein und flennen nicht so rum.

ist ja wie im kindergarten.

Freitag, 16.10.09 15:44
 

denTwo - ich seh das Problem, aber beim Abwaegen bin ich dafuer dass die Polizisten - in Ausuebung des Berufs - nicht komplett anonym sein sollen - besonders eben bei Masseneinsaetzen.
Und um sie privat zu schuetzen eben nur mit einer Nummer (meineinwegen auch nur einmalnummer pro Einsatz) und nicht mit Namen oder aehnlichem. Sonst kommt irgend ein naiver Weltverbesserer noch auf die Idee, sie zuhause zu bedrohen, das ist nicht der Sinn der Sache.

Freitag, 16.10.09 15:53
 

Mh.. Ist vielleicht jemand auf den Gedanken gekommen, dass vermummte Menschen die ihren Unmut lautstark ausdrücken auf manche Menschen einen unangenehmen Effekt haben könnten?

phh
Freitag, 16.10.09 16:27
 

@wolke
die narren in elzach müssen bitte was aus hä??

falls sie aus dem zug springen und jemanden driveby-besamen?

phh
Freitag, 16.10.09 16:37
 

@biber
man will halt verhindern dass sich ein bewaffneter und gepanzerter mob zusammenrottet und die polizei erst was machen kann wenn die erste salve pila aus der testudo-formation auf die cops niedergeht während die regierungsknüppel harmlos am +5-antifa-mithril zersplittern, scherz beiseite, wenn jemand für eine demo mittel bei sich führt, die explizit dafür gedacht sind, die möglichkeiten der polizei einzuschränken, dann ist das kein gutes zeichen.

ich hab ehrlich gesagt kein problem mit dieser vorschrift solange die cops identifizierbar sind und sie aufhören, stillschweigend die teile ihrer videoaufnahmen zu löschen, auf denen sie unprovoziert leuten die knochen brechen

Freitag, 16.10.09 17:38
 

wenn ich an fastnacht ne versammelte verkleidete vermummte menschenmenge sehe werde ich das der polizei melden -> straftat

Freitag, 16.10.09 18:09
 

@pph

man munkelt es sei mal zu einer besenkammersituation zwischen einem elzacher schuttig und ner frau gekommen. mit dem gleichen ergebnis wie bei bobbele. nur dass die frau dannach nicht mehr sagen konnte wer genau der samenspender war, da er ja seine maske aufhatte. aus dem grund soll wohl die narrenzunft gewisse unterhaltszahlungen bezahlen.
habe aber keine ahnung was an der geschichte wirklich dran ist, ich persönlich habe das immer für einen urban myth (witziges wort im zusammenhang mit elzach) gehalten....

phh
Freitag, 16.10.09 18:24
 

das ist garantiert ne legende aber ich finds geil :)

Freitag, 16.10.09 22:28
 

Woran sollen die Schuttig denn bitte identifizierbar sein? Die tragen ja keine Nummern oder Namenschildchen und dürfen sogar ihre Masken nicht in der Öffentlichkeit abnehmen. Das dürfen sie nur in den "Schuttigzimmern" der Gasthäuser zu denen andere keinen Zutritt haben.

Freitag, 16.10.09 22:48
 

tragen die schuttig keine nummern an den larven? zumindest bei den anderen narrenzünften ist das so... aber die schuttig halten sich ja eh für was tolleres....
man sollte wirklich mal ein paar hundertschafften an fastnacht nach elzach schicken die dem ganzen quatsch dort mal ein ende machen... wenn schon vermummungsverbot dann für alle...

Freitag, 16.10.09 22:50
 

*heul*

Samstag, 17.10.09 10:09
 

Achja, ich seh schon wieder wenn das Thema von Überwachung auf Fasnet umschwengt, ist wohl alles prima ....


Nehmt ne neue Domain und gut ist

Samstag, 17.10.09 12:32
 

Na dann - dann bin ich auch dafür, daß auch Wahlen nicht mehr geheim sind.
Dann könnte man schon im Vorfeld evtl. Menschen, identifizieren, die verdächtig sein könnten, evtl. mal "ihren Unmut lautstark ausdrücken zu wollen" - zu ihrem eigenen Schutz selbstverständlich...

Übrigens war GENAU DAS historisch mal der Hintergrund der närrischen Vermummung - nämlich daß man den Herrschenden an diesen Tagen mal anonym den Spiegel vorhalten konnte

Samstag, 17.10.09 12:38
 

Wieso darf ich ein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung eigentlich nur ausüben, wenn ich gleichzeitig gewährleiste, daß ich bei dieser Gelegenheit verprügelt werden kann, während die Polizei das ganz anonym darf und - wie hier ganz richtig angemerkt wurde - merkwürdigerweise die Videos, die solches dokumentieren meistens verschwunden sind und auch nicht mehr feststellbar ist, welche Beamten sich zu diesem Zeitpunkt gerade an diesem Ort befanden...

Samstag, 17.10.09 13:03
 

Ohje ich seh schon Biber ist so einer, der annimmt, dass die Polizei bei jeder Demo arme Teilnehmer/innen verprügelt ...... wenn das bei dir immer so war erstatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Samstag, 17.10.09 14:52
 

Die Schuttig tragen Nummern. So Papiernummern zum Abreißen.

Samstag, 17.10.09 14:57
 

@ Biber: Wenn da Frauen vergewaltigt werden und dabei das Inzestverbot umgangen wird, hat das nicht viel mit freier Meinungsäußerung zu tun. Und die Versammlungsfreiheit wird eben auch nicht schrankenlos gewährt.

Dienstag, 20.10.09 17:17
 

"Wenn da Frauen vergewaltigt werden und dabei das Inzestverbot umgangen wird..."

Wie jetzt ? Echt ? Demonstrativ ???

Aber vielleicht musste er einfach sein Gesicht verhüllen - wer weiss, wie der aussah

Dienstag, 20.10.09 17:22
 

Ääh, "das Ding"

"Ohje ich seh schon Biber ist so einer, der annimmt, dass die Polizei bei jeder Demo arme Teilnehmer/innen verprügelt..."

wenn man mal davon ausgeht, dass das in der Regel nicht so ist und die Staatsmacht tatsächlich nur im Rahmen der Gesetze auftritt - ja warum müssen DIE sich denn dann unkenntlich machen ?
Ansonsten könnten sie ja - jeder Einzelne - zu ihrem (legalen) Handeln stehen - z. B. durch eine sichtbare Dienstnummer, oder ???

Samstag, 24.10.09 19:26
 

Ohne jetzt irgendwelches Mitleid für die Antifa Jungs zu haben... Für den Provider sprechen tut der Artikel ja imho mal gar nicht.

Samstag, 24.10.09 19:28
 

"ja warum müssen DIE sich denn dann unkenntlich machen ?"
Das ist jetzt hoffentlich schlecht erkennbarer Sarkasmus?!

phh
Samstag, 24.10.09 21:38
 

weil sie sich schämen?

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