Neues Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden: Die Bewährungsstrafe wurde im zweiten Anlauf reduziert – doch es bleibt dabei: Er muss dafür büßen, dass sein Sohn seine Waffen benutzte.
Der Vater des Amokläufers von Winnenden trägt eine Mitschuld an dem Blutbad vor vier Jahren. Das bekräftigte ein Gericht nach erneuter Überprüfung des Falls. Die Stuttgarter Richter verurteilten ...