Am Tuniberg darf geflämmt werden
Landratsamt gibt Erlaubnis.
TUNIBERG (fri). Es ist so weit: Die Winzer am Tuniberg haben die Möglichkeit, ab kommender Woche Böschungen in ihren Rebanlagen zu flämmen, um das Verbuschen zu verhindern. Das Landratsamt hat jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die für einzeln ausgewiesene Böschungen in den Weinbaugemeinden Gottenheim und Merdingen sowie in den Breisacher Ortsteilen Nieder- und Oberrimsingen gilt.
Die Regelung gilt formal erst vom Dienstag, 15. Januar an, bis zum 29. Februar. Bei nach Norden ...