VOR GERICHT: Ein 27-Jähriger stand wegen des Vorwurfs vor Gericht, einen früheren Landmann mit dem Tod bedroht zu haben.
EMMENDINGEN. Bei einem Freispruch muss das Gericht nicht von der Unschuld des Angeklagten, sondern vielmehr bei einer Verurteilung ohne Zweifel von dessen Schuld überzeugt sein. Vor diesem Hintergrund hatte Amtsrichter Thomas Ullenbruch keine andere Wahl, als den Angeklagten frei zu sprechen. Ein 27-jähriger ...